Licht am Tag verpflichtet!
In zahlreichen Ländern Europas muss das ganze Jahr über das Abblendlicht eingeschaltet sein – bei guten oder schlechten Sichtverhältnissen und auf allen Straßen. Dazu zählen Bulgarien, Mazedonien, Montenegro, Polen, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien und Tschechien.
In unseren Nachbarstaaten Italien und Ungarn herrscht zwar auch eine ganzjährige Lichtpflicht. Diese gilt aber nur außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
Empfehlung oder Lichtpflicht zeitlich begrenzt
Wer mit dem Auto nach Kroatien reisen möchte sollte wissen, dass dort Autofahrer das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März tagsüber aufgedreht haben müssen. Auch in Moldau gibt es eine ähnliche Vorschrift. Hier erstreckt sich der verpflichtende Zeitraum für Licht am Tag von Anfang November bis Ende März.
In Deutschland und Frankreich gibt es für Licht am Tag zwar keine gesetzliche Vorschrift, jedoch die Empfehlung auf allen Straßen unabhängig von der Jahreszeit das Licht rund um die Uhr eingeschaltet zu lassen.
Die Strafen
Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich vor der Fahrt in ein anderes europäisches Land gut zu erkundigen. Denn bei Verstoß gegen die dortigen Bestimmungen drohen teilweise hohe Strafen. In Tschechien muss man mit etwa 75 Euro, in Norwegen mit rund 160 Euro und in Estland sogar mit bis zu 190 Euro Bußgeld rechnen.
Tagfahrleuchten sind zwar als Alternative zum Abblendlicht zulässig, reichen aber in bestimmten Situationen in denen schlechte Sicht- und Lichtverhältnissen herrschen, nicht aus. Bei etwa Niederschlag oder Dämmerung sollte daher besser das Abblendlicht verwendet werden.
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