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Jugendschutz in Österreich

MOREFAMILY / Thema

Fortgehen, Alkohol, Rauchen…. - diese Dinge werden in beinahe jeder Familie irgendwann einmal zum Thema

Jugendschutz in Österreich
29.03.2023

Gut informierte Eltern können ihre Kinder besser vor schädlichen Einflüssen und Gefahren schützen. Deshalb haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen des seit Anfang des Jahres geltenden neuen Jugendgesetzes, sowie die aktuellen Bestimmungen über Rechte und Pflichten junger Menschen für Sie zusammengefasst.

 

Ausgehzeiten


Diese wurden in beinahe allen Bundesländern gelockert. Einzige Ausnahme: In Oberösterreich dürfen junge Menschen bis 22 Uhr (wenn sie unter 14 Jahre alt sind) unterwegs sein. Zwischen dem 14. und 16. Geburtstag bis 24 Uhr. Für alle anderen gilt: Unter 14-jährige können bis 23 Uhr ausgehen - 14 – 16-jährige bis 1 Uhr morgens. Ab 16 gibt es keine Beschränkungen mehr. Natürlich haben die Eltern die Möglichkeit mit ihren Kindern kürzere Ausgehzeiten zu vereinbaren. Das Gesetz bietet lediglich einen Rahmen, der unter- aber nicht überschritten werden darf.

 

Rauchen


Die Altersgrenze für das Rauchen wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das gilt auch für Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob in diesen Nikotin enthalten ist oder nicht. Verboten sind demnach auch das Kaufen, sowie der Besitz von Tabakerzeugnissen. Es gibt keine Sonderregelungen für jugendliche Raucher, die bereits vor der Gesetzesänderung mit dem Rauchen begonnen haben.

 

Alkohol


Bisher war der Konsum und Erwerb sämtlicher alkoholischer Getränke ab 16 Jahren erlaubt. Jetzt muss unterschieden werden: Hochprozentiger Alkohol sowie auch Alkopops sind ab sofort unter 18 Jahren verboten. Nicht gebrannte alkoholische Getränke wie Wein und Bier dürfen weiterhin bereits mit 16 Jahren getrunken werden.

 

Jugendliche und Sex


Für dieses Thema ist nicht das Jugendgesetz, sondern das Sexualstrafrecht zuständig. Dieses besagt: egal ob Hetero oder nicht: Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab ihrem 14. Geburtstag Geschlechtsverkehr haben. Auch mit 13 Jahren ist Sex zwar schon erlaubt, aber nur wenn der Partner oder die Partnerin nicht mehr als 3 Jahre älter ist. Auch wenn es beide wollen, die ältere Person macht sich dadurch strafbar.

 

Aufenthaltsverbote


Bordelle, Nachtlokale, Swingerclubs und Peepshows… – all diese Räumlichkeiten können Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Deshalb ist dort der Zutritt und Aufenthalt von jungen Menschen unter 18 Jahren verboten.

 

Tattoo & Piercing


Wer sich tätowieren oder piercen lassen will, muss schriftlich in die Behandlung einwilligen. Unter 18-jährige brauchen für ein Piercing die Zustimmung der Eltern. Außer es ist zu erwarten, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell untersagt.
Ab dem 16. Geburtstag darf man sich tätowieren lassen – unter 18-jährige brauchen dafür aber die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Im Tattoo- und Piercingstudio ist ein Informationsgespräch abzuhalten, bei dem über mögliche Risiken und die sachgerechte Nachbehandlung aufgeklärt wird. Auch dieses Gespräch wird schriftlich bestätigt.

 

Sanktionen


Die Jugendschutzgesetze betreffen alle jungen Menschen bis zu ihrem 18. Geburtstag. Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Verstoßen diese also gegen die Jugendschutzgesetze begehen sie eine so genannte „Verwaltungsübertretung“. Die Art und Höhe der Strafe kann von Bundesland zu Bundeslang unterschiedlich sein. Es kommt auch darauf an, ob ein Delikt zum ersten oder wiederholten Male begangen wurde. Die jeweilige Strafe wird von der zuständigen Stelle wie der Polizei oder der Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt.

Es können zwar keine Haftstrafen verhängt werden, aber mögliche Folgen wären zum Beispiel die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch (bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe), die Verpflichtung zu sozialen Leistungen (z.B. Mithilfe bei Behinderten-, Alten oder Krankenbetreuung) oder eine Geldstrafe.

Erwachsene, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, müssen mit höheren Strafen rechnen. Vor allem Personen, die mit dem Verkauf oder der Weitergabe von Artikeln oder Dienstleistungen, die laut Gesetz an Altersgrenzen gebunden sind ihr Geld verdienen, sind dazu verpflichtet die Altersangaben zu prüfen und auf die Altersgrenze deutlich hinzuweisen.

Die oben genannten gesetzlichen Regelungen betreffen Österreich. Halten sich junge Menschen im Ausland aufgilt das Gesetz des jeweiligen Landes! Einen Überblick über die Jugendschutzbestimmungen in der EU gibt es auf www.protection-of-minors.eu.

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